Energydrinks: CDU fordert Verkaufsverbot an Unter-16-Jährige
Die CDU in Schleswig-Holstein fordert ein Verkaufsverbot von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Der Landesverband will den Vorstoß auf Bundesebene verankern und plant, im Februar einen entsprechenden Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag einzubringen. Ziel sei es, Kinder und Jugendliche wirksamer vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzliche Altersbeschränkung für den Kauf von Energydrinks. Anders als bei Alkohol oder Tabak können koffeinhaltige Energydrinks hierzulande von Minderjährigen problemlos erworben werden – im Supermarkt, an Tankstellen oder in Kiosken. Genau das halten die Initiatoren des Vorstoßes für ein Problem.
Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg begründet die Forderung mit den Inhaltsstoffen vieler Energydrinks. Diese enthielten hohe Mengen an Koffein und Zucker, die bei Kindern und Jugendlichen zu Unruhe, Konzentrationsproblemen, Herz-Kreislauf-Belastungen oder Schlafstörungen führen könnten. Ein Mindestalter von 16 Jahren solle dazu beitragen, einen verantwortungsvolleren Umgang mit solchen Getränken zu fördern.
Welche Getränke betroffen wären
Ein Verkaufsverbot würde sich nicht pauschal auf alle Erfrischungsgetränke beziehen, sondern auf Produkte mit erhöhtem Koffeingehalt. Dazu zählen vor allem klassische Energydrinks, die häufig deutlich über dem Koffeingehalt von Cola liegen. Auch einzelne koffeinhaltige Mischgetränke könnten betroffen sein, sofern sie entsprechende Grenzwerte überschreiten.
Verbraucherverbände und Ärzte warnen seit Jahren vor dem regelmäßigen Konsum solcher Getränke durch Minderjährige. Sie verweisen darauf, dass Kinder und Jugendliche empfindlicher auf Koffein reagieren als Erwachsene und dass die Kombination aus Koffein und Zucker problematische Effekte verstärken kann.
Warum die Debatte jetzt wieder Fahrt aufnimmt
Die Diskussion über Altersgrenzen für Energydrinks ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass ein CDU-Landesverband das Thema nun offensiv auf die Bundesebene tragen will. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob der Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker gesetzlich geregelt werden sollte oder ob Aufklärung und freiwillige Selbstverpflichtungen ausreichen.
Innerhalb der CDU gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Während einige den Vorstoß als sinnvolle gesundheitspolitische Maßnahme sehen, warnen andere vor Überregulierung und verweisen auf die Eigenverantwortung von Eltern und Jugendlichen. Auch die Getränkeindustrie lehnt ein gesetzliches Verkaufsverbot ab und setzt stattdessen auf freiwillige Alterskennzeichnungen und Aufklärungskampagnen.
Blick ins europäische Ausland
In mehreren europäischen Ländern existieren bereits Altersgrenzen oder freiwillige Verkaufsbeschränkungen für Energydrinks. Diese Modelle werden in der deutschen Debatte häufig als Beispiele angeführt. Befürworter argumentieren, Deutschland hinke beim Jugendschutz hinterher, Kritiker halten die Regelungen für uneinheitlich und schwer kontrollierbar.
Wie es weitergehen könnte
Ob es tatsächlich zu einem bundesweiten Verkaufsverbot kommt, ist offen. Der geplante Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag wäre zunächst ein parteipolitisches Signal. Sollte er angenommen werden, könnte daraus eine parlamentarische Initiative entstehen. Eine gesetzliche Regelung würde jedoch eine breite Mehrheit im Bundestag erfordern.
Unabhängig vom Ausgang der Debatte hat der Vorstoß das Thema erneut ins öffentliche Bewusstsein gerückt: den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit stark koffeinhaltigen Getränken – und die Frage, ob der Staat hier stärker eingreifen sollte oder nicht.
Folge uns
