Ein Fallbericht: Ăśbernahme urheberrechtlich geschĂĽtzter Inhalte durch Dr. Klaus Meffert, IT-Logic GmbH, Idstein
Dieser Beitrag schildert einen realen Vorgang aus meiner beruflichen Praxis. Die dargestellten Abläufe beruhen auf dokumentierten Tatsachen und wurden im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens behandelt. Grundlage sind gesicherte Screenshots, Schriftverkehr sowie öffentlich zugängliche Inhalte.
Gegenstand des Berichts ist die Übernahme von Inhalten meiner zum damaligen Zeitpunkt aktiven Website jadekind.NET durch Dr. Klaus Meffert, Geschäftsführer der IT-Logic GmbH mit Sitz in Idstein und Betreiber unter anderem der Website wwwschutz.de. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben den zeitlichen Ablauf des Sachverhalts sowie die daraus resultierenden rechtlichen Auseinandersetzungen.
Festgestellte Ăśbernahme von Inhalten
Im Zuge regelmäßiger inhaltlicher Recherchen stellte ich fest, dass wesentliche Bestandteile meines Webauftritts – darunter Textpassagen, Layout-Strukturen und das verwendete Farbschema – in sehr ähnlicher Form auf den Seiten von it-logic.de erschienen. Nach meiner Bewertung wurden diese Inhalte ohne vorherige Abstimmung, ohne Zustimmung und ohne Quellenangabe übernommen.
Die betreffenden Inhalte waren urheberrechtlich geschützt. Die Übereinstimmungen wurden von mir durch Screenshots dokumentiert und zeitlich gesichert. Die Inhalte erschienen auf den genannten Seiten als eigenständige Leistung des Betreibers. Aus meiner Sicht lag damit eine unzulässige Nutzung meiner Inhalte vor.
Dr. Meffert tritt öffentlich als Anbieter von Datenschutz-Dienstleistungen auf. Zum damaligen Zeitpunkt war auf seinen eigenen Webseiten das von ihm angebotene Datenschutz-Check-Tool nicht aktiv geschaltet. Parallel dazu erzeugte dasselbe Tool bei der Prüfung fremder Webseiten Warnhinweise wie „Datenschutzleck“ oder „Vorsicht“. Diese Hinweise führten zu weiterführenden Beratungsangeboten. Die unterschiedlichen Einsatzweisen des Tools habe ich dokumentiert.
AuĂźergerichtliche Schritte und Gegenabmahnung
Nach Feststellung der Inhalte ließ ich durch eine Anwaltskanzlei eine außergerichtliche Abmahnung versenden. Daraufhin erhielt ich eine Gegenabmahnung, die sich auf formale Aspekte meines Twitter-Profils bezog, insbesondere auf die fehlende explizite Bezeichnung „Impressum“.
In einem späteren Telefonat bezeichnete Dr. Meffert dieses Vorgehen selbst als unglücklich. Unabhängig davon führte die Gegenabmahnung zu einer Ausweitung der rechtlichen Auseinandersetzung. Es folgten weitere anwaltliche Schreiben, unter anderem zu datenschutzrechtlichen Punkten wie Google Analytics und IP-Anonymisierung. Die beanstandeten Punkte wurden von mir zeitnah technisch angepasst. Gleichwohl stiegen die Verfahrenskosten erheblich an.
Weitere rechtliche Auseinandersetzungen
Im weiteren Verlauf wurden mir zusätzliche angebliche Datenschutzverstöße vorgeworfen. Parallel dazu stellte ich fest, dass auf mehreren von Dr. Meffert betriebenen Webseiten (unter anderem wwwschutz.de, it-logic.de und dr-dsgvo.de) ebenfalls datenschutzrechtliche Mängel bestanden. Auch diese Sachverhalte wurden von mir dokumentiert.
Der Fokus des Verfahrens verlagerte sich zunehmend weg vom ursprĂĽnglichen Sachverhalt der InhalteĂĽbernahme hin zu formalen Nebenpunkten. Dadurch wurde die rechtliche Auseinandersetzung komplexer und kostenintensiver.
Gerichtlicher Abschluss
Nach einem Wechsel zu einer auf Medien- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei wurde der Sachverhalt neu strukturiert aufgearbeitet. Im gerichtlichen Verfahren stellte sich heraus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe rechtlich nicht tragfähig waren. Das Gericht erkannte keinen Zusammenhang zwischen den nachträglich erhobenen Beanstandungen und dem ursprünglichen Streitgegenstand.
Das Verfahren endete mit einer Kostenbelastung auf Seiten der Gegenseite. Der urheberrechtliche Teil der Auseinandersetzung war damit abgeschlossen.
Einordnung
Der dargestellte Vorgang zeigt, wie aufwendig die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im digitalen Raum sein kann, insbesondere wenn sich der Konflikt durch formale Nebenfragen ausweitet. Unabhängig vom Ausgang bleibt festzuhalten, dass meine Inhalte ohne vorherige Zustimmung verwendet wurden und es in der Folge zu einer langjährigen rechtlichen Auseinandersetzung kam.
Bis heute wird der Vorgang öffentlich unterschiedlich dargestellt. Eine persönliche Entschuldigung oder inhaltliche Richtigstellung ist nach meinem Kenntnisstand bislang nicht erfolgt.
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