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Das fragwürdige Impressum eines Moralapostels

Langlebepapa: Das illegale Impressum eines Moralapostels

Das Impressum von LanglebePapa – ein Blick hinter die Fassade

Das folgende Screenshot zeigt das Impressum von langlebepapa.com, wie es am 5. Juli 2025 öffentlich einsehbar war. Auffällig ist: Es fehlen wesentliche Pflichtangaben, die nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) vorgeschrieben sind. Statt eines vollständigen Namens ist lediglich ein Fantasiename („LLP Bourgeoisie“) angegeben. Die Telefonnummer lautet schlicht „123456“, und eine ladungsfähige Anschrift fehlt komplett. Steuerliche Angaben sucht man ebenfalls vergeblich. Damit verstößt der Betreiber gegen grundlegende Transparenzvorgaben, die für alle geschäftsmäßigen Online-Anbieter verpflichtend sind.

LanglebePapa: Die Schattenseiten eines selbsternannten Gesetzeshüters

Ein Recherchebeitrag über rechtliche Grauzonen, öffentliche Bloßstellung und Ermittlungen gegen einen umstrittenen Internetpranger.

Die Selbstinszenierung als moralische Instanz im Netz ist längst kein Randphänomen mehr. Plattformen wie YouTube und TikTok bieten Einzelpersonen die Möglichkeit, mit investigativen Formaten große Reichweiten zu erzielen. Einer der auffälligsten Vertreter dieser Szene ist der Influencer „LanglebePapa“. Mit Sonnenbrille und Kamera zieht er durch Supermärkte und Imbisse, konfrontiert Mitarbeitende und Geschäftsinhaber mit angeblichen oder tatsächlichen Verstößen und veröffentlicht die Aufnahmen auf seinen Kanälen.

Was als Einsatz für Transparenz und Verbraucherschutz verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als problematische Mischung aus öffentlicher Bloßstellung, rechtlichen Grenzüberschreitungen und gezielter Intransparenz auf Seiten des Akteurs selbst.

Bloßstellung als Geschäftsmodell

Das Prinzip von LanglebePapa ist einfach: Er besucht gezielt Orte, an denen er Regelverstöße vermutet – etwa bei der Preisauszeichnung oder in hygienischen Fragen. Mit laufender Kamera stellt er Fragen, fordert Erklärungen und hält die Reaktionen fest. Die gefilmten Personen wissen davon oft nichts im Vorfeld. Die späteren Social-Media-Videos sind in einem Ton geschnitten, der kaum Raum für Kontext oder Gegenpositionen lässt. Für die Betroffenen – häufig kleine Gastronomen und Einzelhändler – ist das nicht nur eine Stresssituation, sondern kann massive Rufschäden zur Folge haben. Durch die Reichweite der Plattformen wird ein einzelner Vorfall schnell zum digitalen Pranger.

Die Grenze zwischen legitimer Kritik und Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist dabei fließend. Nach deutschem Recht dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KunstUrhG). Verstöße können zivilrechtliche wie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LanglebePapa setzt dennoch auf diese Form der Konfrontation – offenbar in Kauf nehmend, dass er sich juristisch auf dünnem Eis bewegt.

Intransparenz auf der eigenen Seite

Wer öffentlich Missstände aufzeigen will, sollte selbst transparent agieren. Doch gerade hier offenbart sich bei LanglebePapa ein auffälliger Widerspruch. Das Impressum seiner Webseite – der zentrale Ort zur Kontaktaufnahme und rechtlichen Verantwortlichkeit – erfüllt nachweislich nicht die gesetzlichen Anforderungen. Der angegebene Name ist weder klar einer natürlichen Person zuordenbar, noch ist eine ladungsfähige Adresse angegeben. Auch die angegebene Telefonnummer ist offensichtlich unbrauchbar. All das legt nahe, dass hier eine bewusste Verschleierung der Identität vorliegt – was es Betroffenen erheblich erschwert, sich juristisch zu wehren oder etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Fehlender Datenschutz: Keine Angaben, keine Verantwortung?

Wer ist LanglebePapa – und was tut er? Große Klappe, Sonnenbrille, energischer Ton.

Neben den Mängeln im Impressum fällt auf, dass langlebepapa.com keinerlei Datenschutzerklärung enthält – ein Pflichtverstoß nach Art. 13 DSGVO und § 13 DDG. Webseitenbetreiber, die personenbezogene Daten erheben (z. B. durch Kontaktformulare, Kommentare oder eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos), sind gesetzlich verpflichtet, transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung zu informieren. Das gilt selbst für rein private Seiten – erst recht aber für kommerzielle oder reichweitenstarke Angebote wie langlebepapa.com.

Die vollständige Abwesenheit jeglicher Datenschutzinformationen verstärkt den Eindruck gezielter Intransparenz. Für Nutzer bedeutet das: Sie werden über ihre Rechte im Unklaren gelassen. Für Aufsichtsbehörden: Ein klarer Prüfungsanlass.

Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen

LanglebePapa ist nicht nur Gegenstand öffentlicher Debatten, sondern mittlerweile auch juristischer Prüfungen. Laut Hamburger Abendblatt wurde im Juni 2025 seine Wohnung durchsucht – der Verdacht: Amtsanmaßung. Er soll sich bei seinen Aktionen als Lebensmittelkontrolleur ausgegeben haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Weitere Anzeigen liegen laut Medienberichten vor – unter anderem wegen unzulässiger Veröffentlichung von Bildnissen, Verletzung des Datenschutzes sowie möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Einige der von ihm veröffentlichten Videos mussten nach anwaltlichen Interventionen wieder entfernt werden. Mehrere Betroffene gaben an, juristische Hilfe in Anspruch genommen zu haben, um sich gegen die Veröffentlichungen zur Wehr zu setzen. Solange der Betreiber seine Identität bewusst verschleiert, bleiben rechtliche Schritte für viele kompliziert und kostspielig.

Auswirkungen auf kleine Betriebe

Für viele kleine Gastronomiebetriebe, die ohnehin wirtschaftlich unter Druck stehen, kann ein Video von LanglebePapa existenzbedrohend sein. Shitstorms, schlechte Online-Bewertungen und langfristige Imageschäden sind häufig die Folge. Während der Influencer von Reichweite und Klicks profitiert, stehen auf der anderen Seite oft Familienbetriebe, die mit den Folgen allein gelassen werden.

Statt zur Aufklärung beizutragen, entsteht ein verzerrtes Bild der Branche. Einzelne Missstände werden medial aufgeblasen, ohne deren Ursachen zu hinterfragen. Der Schaden trifft oft die Falschen – während der selbsternannte Kontrolleur unantastbar bleibt.

Verantwortung in Zeiten von Reichweite

Mit wachsender Online-Präsenz wächst auch die Verantwortung. Wer öffentlich kritisiert, muss sich selbst an geltendes Recht halten – insbesondere was Impressumspflicht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte betrifft. Plattformen wie YouTube und TikTok stehen zunehmend in der Pflicht, bei Beschwerden zu reagieren. In mehreren Fällen wurden LanglebePapas Videos demonetarisiert oder gelöscht.

Die Debatte über Internetpranger und digitale Selbstjustiz ist nicht neu, gewinnt aber durch Fälle wie diesen an Dringlichkeit. Es geht um die Frage: Wie viel Macht darf ein einzelner Content Creator ausüben – und wer kontrolliert die Kontrolleure?

Glaubwürdigkeit durch Transparenz

Der Fall LanglebePapa zeigt, wie schnell die Grenze zwischen investigativem Journalismus und öffentlicher Bloßstellung verschwimmen kann. Wer andere mit Nachdruck auf Fehler hinweist, muss sich selbst höchste Maßstäbe setzen – insbesondere in puncto Transparenz, Rechtskonformität und Fairness.

Ein Impressum mit Fantasienamen, Fake-Telefonnummer und fehlender Adresse steht im Widerspruch zu jeder Form glaubwürdiger Aufklärung. Die laufenden Ermittlungen und juristischen Verfahren zeigen: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Wer Verantwortung fordert, muss sie auch selbst übernehmen.

Hinweis:

Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, journalistischen Recherchen sowie rechtlichen Quellen. Die Unschuldsvermutung gilt. Die verwendeten Screenshots stammen von langlebepapa.com (Stand: 5. Juli 2025).